Ausschreibung: Wettbewerb „Kleine Fächer: Sichtbar innovativ!“

1.04.2020 | Hans Beelen

Ausschreibung: Wettbewerb „Kleine Fächer: Sichtbar innovativ!“

1. Hintergrund und Zielsetzung

In Ergänzung zu den im Wintersemester 2019/20 stattfindenden Kleine Fächer-Wochen an deutschen Hochschulen möchte die HRK mit der vorliegenden Ausschreibung des Wettbewerbs „Kleine Fächer: Sichtbar innovativ!“ einen zusätzlichen Impuls für Kommunikation und Vernetzung im Kontext der Kleinen Fächer geben.

Ziel des Wettbewerbs ist es, insbesondere jüngere Vertreter*innen Kleiner Fächer zur aktiven Erprobung neuer Kommunikations- und Vernetzungsstrategien anzuregen und die Umsetzung entsprechender Ideen konkret zu unterstützen. Nachwuchswissenschaftler*innen sollen dazu ermutigt werden, im Kleinen Neues zu probieren und Konzepte zu entwickeln, die auch oder gerade von Kleinen Fächern genutzt werden können, um sich ins Gespräch zu bringen und hochschulintern wie hochschulextern sichtbarer zu werden.

2. Antragstellung

Antragsberechtigt sind Promovierende Kleiner Fächer sowie Wissenschaftler*innen in den ersten fünf Jahren ihrer Postdoc-Phase, die in einem Kleinen Fach an einer der Mitgliedshochschulen der Hochschulrektorenkonferenz tätig sind. Anträge können sowohl von Einzelpersonen als auch von Personengruppen eingereicht werden. Bei Gruppenanträgen ist eine Person als Projektleitung und damit als Hauptansprechpartner*in zu benennen.

Als Referenzsystem für die Definition „Kleines Fach“ gilt die Liste der Mainzer Arbeitsstelle Kleine Fächer. Im Falle einer Förderung ist die Heimathochschule des ausgewählten Projektvorhabens Vertragspartnerin. Bei Gruppenanträgen wird die Heimathochschule der Projektleitung Vertragspartnerin. Daher sind die Hochschulleitungen bzw. Hochschulverwaltungen über den Bewerbungsvorgang in Kenntnis zu setzen.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden können Maßnahmen, die mindestens einen der folgenden inhaltlichen Aspekte adressieren:

1) Wissenschaftskommunikation

- Entwicklung und/oder Erprobung neuer Kommunikations- und Präsentationsformate zur hochschulinternen oder hochschulexternen Steigerung der Sichtbarkeit Kleiner Fächer

2) Vernetzung

- Initiativen zur Gründung oder zum Ausbau von Netzwerken sowohl hochschulintern als auch (über-)regional, national oder international - Maßnahmen zur fachinternen oder fachübergreifenden Vernetzung mit Partner*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik

- Ergründung und Ausschöpfung von Synergiepotentialen auf verschiedenen Ebenen: fachintern, interdisziplinär, im gesellschaftlichen Transfer Die Maßnahmen müssen im Zeitraum 1. Juni bis 15. November 2020 stattfinden und können in ihrer jeweiligen Dauer flexibel konzipiert werden. Eine Begleitung der Maßnahmen durch das hochschulinterne Marketing bzw. der allgemeinen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist erwünscht.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Der maximale nicht rückzahlbare Förderbetrag für Personal- und Sachaufwand beträgt 10.000 €. Mehrausgaben und Ausgaben außerhalb der nachstehend unter a) – f) genannten zuwendungsfähigen Ausgaben müssen aus Eigen- oder Drittmitteln gedeckt werden.

Für die Umsetzung der eingereichten Konzepte sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:

a) Veranstaltungskosten

a.1) Verbrauchsmittel und Dienstleistungen für die Vorbereitung von Veranstaltungen sowie für die Bereitstellung von Informationsmaterial und Veranstaltungsunterlagen

a.2) Verpflegung bei Veranstaltungen

a.3) Reisekosten auf Basis des jeweiligen Landesreisekostengesetzes (Sitzland) für aktive Experten aus dem In- und Ausland (Fahrt-, Aufenthalts- und Übernachtungskosten)

b) Verbrauchsmittel und Dienstleistungen für PR- und Öffentlichkeitsarbeit in Verbindung mit den geplanten Aktivitäten (Flyer, Plakate, Stellwände etc.)

c) Reisekosten auf Basis des jeweiligen Landesreisekostengesetzes (Sitzland) für Projektnehmer/innen (Fahrt-, Aufenthalts- und Übernachtungskosten)

d) Kosten für die Ausleihe technischer Mittel zur Umsetzung der geplanten Aktivitäten

e) in begründeten Fällen Fortbildungskosten für die Aneignung der notwendigen technischen Fähigkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen

f) in begründeten Fällen Personalmittel für studentische Hilfskräfte, die ausschließlich für die Unterstützung der geplanten Maßnahmen eingesetzt werden dürfen

Honorare für Redner*innen der eigenen Institution und ggf. von Projektpartnern im In- und Ausland sind nicht zuwendungsfähig. Eine Ausnahme stellen Vergütungen für Dienstleistungen dar, bei denen die Auftragnehmer kein Eigeninteresse haben.

Nicht zuwendungsfähig sind Geschenke (auch wenn diese anstelle einer Honorarzahlung gewährt werden), Trinkgelder, Flaschenpfand, der Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter und investive Ausgaben.

Der Bewilligungszeitraum endet am 15.11.2020. Zuwendungsfähig sind abgeschlossene Maßnahmen, eventuelle Folgekosten werden nicht finanziert.

3. Bewerbungsverfahren

Die einzureichenden Unterlagen stehen unter www.kleine-faecherwochen.de/nachwuchswettbewerb für Sie zum Download bereit. Über den gleichen Link gelangen Sie auch auf unser Bewerberportal, über das die Anträge auf Förderung bis zum 15. April 2020 hochgeladen werden müssen. Ergänzend senden Sie die Unterlagen bitte postalisch in einfacher Ausführung an die HRK (Postadresse siehe Kontakt unten). Die Frist für den Postversand ist ebenfalls der 15. April 2020 – es gilt der Poststempel. Ein Expertengremium wird die eingegangenen Anträge nach folgenden Kriterien bewerten:

▪ Adressierung der vorgegebenen inhaltlichen Aspekte und Stimmigkeit der geplanten Maßnahmen (40%)

▪ Originalität des Konzepts (20%)

▪ Stimmigkeit von Zeitplanung und Finanzplanung (20%)

▪ Voraussichtliche Wirkung des Projekts (20%)

Antragsteller*innen werden über die Auswahlentscheidung voraussichtlich Anfang Mai 2020 informiert. Die offizielle Bekanntgabe der geförderten Projekte erfolgt bis Ende Mai 2020. Der Umsetzungszeitraum für die Projekte endet am 15.11.2020.

Zum Abschluss erfolgt eine Projektvorstellung und -evaluation im Rahmen eines gemeinsamen Workshops aller Projektnehmer*innen (voraussichtlich im November 2020), zu dem auch die Projektnehmer*innen der zuvor im Rahmen der Kleine Fächer-Wochen geförderten Maßnahmen eingeladen werden. So dient der Workshop einer gemeinsamen Reflektion aller umgesetzten Maßnahmen und bietet Raum für Vernetzung und ggf. weiteres Follow-Up.

Kontakt

Dr. Inken Rabbel Projektleiterin „Kleine Fächer-Wochen an deutschen Hochschulen“

Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Ahrstraße 39

53175 Bonn

Tel.: +49 (0)228 887-122

E-Mail: rabbel@hrk.de